Informationen für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlagen
1. Schritt: Anmeldung
Der erste Schritt zum Netzanschluss Ihrer Erzeugungsanlage ist die Anmeldung bei einem unserer kompetenten Ansprechpartner. Die Anmeldung muss alle wesentlichen Angaben zu Ihrem Vorhaben beinhalten, insbesondere natürlich die Daten der Erzeugungsanlage selbst. Unser Vordruck Anmeldung zum Netzanschluss wird es Ihnen in Verbindung mit demDatenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen erleichtern, alle wichtigen Angaben zu erfassen. Bitte senden Sie einfach beide vollständig von Ihnen ausgefüllte Dokumente an die:
Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Franz-Mehring-Straße 6
04600 Altenburg
oder
E-Mail: stromnetz@ewa-altenburg.de
Unsere Mitarbeiter werden mit Ihnen umgehend alles Weitere abstimmen.
Checkliste! |
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Haben Sie schon die notwendigen Unterlagen eingereicht? Wenn nicht, dann hier noch einmal eine Zusammenfassung. Wir brauchen von Ihnen: |
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1. |
Ausgefülltes Formular Anmeldung zum Netzanschluss |
2. |
Ausgefülltes Formular Datenblatt zum Anschluss von Erzeugungsanlagen |
3. |
Installateurausweis des ausführenden Elektrikers |
4. |
Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem die Bezeichnung und die Grenzen des zu versorgenden Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen (vorzugsweise im Maßstab 1:500) |
5. |
Datenblatt des Herstellers zum Wechselrichter |
6. |
Datenblatt des Herstellers zu den PV-Modulen |
7. |
Einheitenzertifikat zur Erzeugungseinheit nach VDE-AR-N 4105 2018:11 |
8. |
Für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) eine Beschreibung der Schutzeinrichtung und das Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N 4105 2018:11 |
9. |
Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen) an das Niederspannungsnetz mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtung sowie der Anordnung der Zählertplätze (auch dezentrale Zählerplätze) |
10. |
Formular "Fertigmeldung/Antrag auf Inbetriebsetzung/Zählereinbau" (wenn Anlage fertiggestellt) der FGW e.V. und zugehörige Herstellerbescheinigung |
Bei Zubau Batteriespeicher außerdem: |
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11. |
Einheitenzertifikat des Speichers/Wechselrichters zur VDE-AR-N 4105 |
12. |
Einheitenzertifikat des NA-Schutzes des Speichers/Wechselrichters zur VDE-AR-N 4105 |
13. |
Konformität des Speichers/Wechselrichter zum FNN-Hinweis "Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz", insbesondere Konformitätsnachweis des Energieflussrichtungssensors |
Bei allen Maßnahmen zur Errichtung oder Änderung des Netzanschlusses und zum Anschluss einer Erzeugungsanlage an unserem Netz sind die
Technischen Mindestanforderungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH zum Netzanschluss und dessen Nutzung (TMA),
Allgemeinen Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH für Erzeugungsanlagen zum Netzanschluss und dessen Nutzung zur Entnahme und Einspeisung elektrischer Energie (AB-E)
TAB 2023 - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
Ergänzungen zur TAB 2023 - Direkt- und Wandlermessungen im Niederspannungsnetz
Technische Anschlussbedingungen Mittelspannung
Allgemeine technische Regeln z.B. NAV, DIN bzw. EN-Normen, VDE-AR-N 4110 Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Mittelspannung"), VDE-AR-N 4100 "Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung"), VDE-AR-N 4105 "Erzeugungsnalagen am Niederspannungsnetz" einzuhalten.
Netzsicherheitsmanagement der EWA
Bitte beachten Sie auch die Funktionsbeschreibung des EFR Gerätes.
Nach Einbau des EFR Gerätes muss das Protokoll uns übermittelt werden.
2. Schritt: Grobplanung und Anschlussprüfung
Sobald uns Ihre vollständige Anmeldung vorliegt, erfolgt durch uns eine Grobplanung für Ihr Vorhaben. Im Rahmen der Grobplanung werden die Anschlussmöglichkeiten Ihrer geplanten Anlage in unserem Netz unter Berücksichtigung der gegebenen Netzverhältnisse, der Leistung, der Betriebsweise und zu erwartender Netzrückwirkungen der Erzeugungsanlage geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ermitteln wir für Sie
- einen geeigneten Netzanschlusspunkt
- eine technische Anschlusslösung
- die voraussichtlichen Anschlusskosten (Grobkostenabschätzung) und
- die konkreten technischen Bedingungen zum Netzanschluss.
3. Schritt: Projektierung des Netzanschlusses
Nachdem die notwendigen Detailabstimmungen zum Netzanschluss abgeschlossen sind, erhalten Sie von uns gerne ein verbindliches Anschlusskostenangebot. Hierzu benötigen wir neben den bereits vorliegenden Anmeldeunterlagen eine technische Projektunterlage zum Vorhaben in dreifacher Ausfertigung mit folgendem Inhalt:
- Lageplan der Anschlussanlage und der Erzeugungsanlage(n)
- Angaben zur Anschlussanlage (u. a. Baukörper, elektrischen Anlage einschließlich
Schutztechnik)
- Angabe zu den Schutzeinrichtungen der Erzeugungsanlage (Art, Fabrikat, Schaltung,
Funktion und Gerätebeschreibung sowie ggf. Konformitätserklärungen bzw.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen)
- Angaben zum Kundennetz (Typ, Länge und Querschnitt - außer Hausinstallationen)
- Nachweis zur Einhaltung des geforderten cosphi
- Nachweis zur E-Kompensation des Kundennetzes (nicht bei Anschluss in Niederspannung)
4. Schritt: Herstellung und Inbetriebnahme des Netzanschlusses
Nach Vorliegen eines unterzeichneten Anschlusskostenangebotes und ggf. erforderlicher Genehmigungen werden wir in Abstimmung mit Ihnen umgehend mit der Erstellung des Netzanschlusses beginnen. Nach dessen Fertigstellung erfolgt die Inbetriebnahme der Übergabestelle (Hausanschlusskasten, Zähleranschlusssäule, Übergabestation).
Wichtige Hinweise! | Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin der Übergabestelle rechtzeitig mit. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100. |
Fertigmeldung der Anlage
Nach Meldung der Fertigstellung (PDF) der Kundenanlage durch den Installateur erfolgen der Einbau der Mess- und Zähleinrichtungen und die Inbetriebnahme des Netzanschlusses.
5. Schritt: Inbetriebnahme und technische Abnahme der Erzeugungsanlage
Bei Erzeugungsanlagen geringer Leistung (insbesondere in Niederspannung) erfolgt die Inbetriebnahme dieser mit Einbau der Zähleinrichtung. Erzeugungsanlagen größerer Leistung benötigen dagegen i.d.R. eine Probebetriebsphase, bevor sie in den Dauerbetrieb gehen. Beim Probebetrieb werden verschiedene Prüfungen (z.B. der Schutzeinstellungen) durchgeführt, um einen reibungslosen Dauerbetrieb der Erzeugungsanlage zu gewährleisten.
Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist durch den Anlagenbetreiber und den Anlagenerrichter im Inbetriebsetzungsprotokoll zu dokumentieren. Dieses erhalten Sie als Vordruck von uns nach Anmeldung der Erzeugungsanlage.
6. Schritt: Energielieferung
Um die produzierte Energie Ihrer Anlage angemessen vergütet zu bekommen, ist es unabdingbar die Anlage bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anzugeben.
Link: Marktstammdatenregister
WICHTIG!
Betreiber von neuen Photovoltaikanlagen können ihre Systeme künftig nur noch Online über das offizielle Meldeportal der Bundesnetzagentur anmelden und registrieren lassen.
Eine schriftliche Anmeldung per Post, Fax oder eMail ist nicht mehr zulässig. Laut Bundesnetzagentur müssen Betreiber die Anmeldung nun auch selbst vornehmen und können sie nicht mehr von Fachbetrieben oder Dienstleistern vornehmen lassen. Solarstromanlagen, die bereits schriftlich angemeldet wurden, können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur nicht eingesehen werden. Änderungen für diese Anlagen müssen weiterhin schriftlich an die Behörde geschickt werden.
Betreiber von Photovoltaikanlagen müssen seit dem 1. Januar 2009 den Standort und die Leistung ihrer Systeme anzeigen. Ansonsten verfällt der Anspruch auf die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Meldung spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage erfolgen soll.
Das Meldeportal für Photovoltaikanlagen finden Sie im Internet unter dem Markstammregister.
7. Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung des Netzanschlussbegehrens
Schritt | verantwortlich | Zeitdauer |
1. Anfrage Netzanschluss |
Antragsteller | |
2. Antwortschreiben mit Angabe der zur netztechnischen Stellungnahme erforderlichen Unterlagen (wenn erforderlich, ansonsten unmittelbar Schritt 4.) |
Ewa |
max. 10 Werktage nach Eingang der Anfrage |
3. Zusammenstellung und Übermittlung der für die netztehnische Stellungnahme erforderlichen Unterlagen |
Antragsteller | |
4. Erstellung der netztechnischen Stellungnahme und Antwortschreiben |
Ewa | bis zu 8 Wochen1 |
5. Übergabe anschlussrelevanter Unterlagen2 |
Antragsteller | |
6. Mitteilung Anschlusskonzept mit Anschlussangebot |
Ewa | bis zu 8 Wochen3 |
7. Anzeige zur geplanten Inbetriebnahme |
Antragsteller | |
8. Inbetriebnahme / Zuschaltung der Erzeugungsanlagen |
Ewa/Antragsteller | bis zu 2 Wochen |
[1] Die Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen (beginnend ab Eingang aller für die netztechnische Stellungnahme erforderlichen Unterlagen) kann sich bei Sonderlösungen verlängern
[2] Grundsätzlich sind das die von Ewa angeforderten Unterlagen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen zur Reservierung der Einspeisekapazität (Planungsreife) erforderlich sind.
[3] Die Bearbeitungszeit von bis zu acht Wochen (beginnend ab Eingang aller für das Anschlussangebot erforderlichen Unterlagen) kann sich bei Sonderlösungen verlängern.