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Netzentgelte für die Netznutzung Strom

Netzentgelte - gültig ab 1. Januar 2023

Netzentgelte - gültig ab 1. Januar 2022

Information zu den Preisen für Blindstrom ab 01.04.2022

Der Netzbetreiber Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH beruft sich auf die Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom der BNetzA, Az. BK6-20-160 (Ziff. 5.8.7 der Festlegung) und erhebt ab 01.04.2022 bis auf Widerruf kein Entgelt für Blindstrom gegenüber dem Netznutzer, der nicht zugleich Anschlussnutzer ist.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir keine einvernehmliche Absprache zwischen Ihnen als Lieferant und uns als Netzbetreiber zur Berechnung von aus dem Netz bezogenen Blindstrom treffen werden.

Siehe §7 Nr. 12 gemäß NNV Strom BNetzA BK6-20-160:

Der Netzbetreiber erhebt gegenüber dem Netznutzer, der nicht zugleich Anschlussnutzer ist, für aus dem Netz bezogenen Blindstrom weder ein Entgelt noch eine sonstige finanzielle Leistung. Eine Abrechnung gegenüber dem Anschlussnutzer bleibt unberührt.

 

Netzentgelte 2021

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte

 

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