Formulare und Hinweise für die Anmeldung von Geräten und Anlagen mit Netzrückwirkungen, einer Wärmepumpenanlage und Ladepunkte für Elektromobile
- Datenblatt für den Anschluss von Geräten und Anlagen mit Netzrückwirkungen
- Datenblatt für den Anschluss von Elektro-Wärmepumpenanlagen
- Datenblatt für den Anschluss von Ladepunkten für Elektromobile (Der Anmeldung ist ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit markierter Lage des Ladepunktes beizufügen)
Wenn Sie vorhaben eine Wärmepumpenanlage oder einen Ladepunkt für Elektromobile in unserem Netzgebiet zu errichten, ist Ihre Elektrofachkraft gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet diese bei uns anzumelden. Dazu bitte das entsprechende Datenblatt ausfüllen und uns mit der Anmeldung zum Netzanschluss übersenden. Bei der Ermittlung der Daten Ihrer elektrischen Anlage und bei der Beantragung Ihres Vorhabens unterstützt Sie Ihre beauftragte Elektrofachkraft.
Sie können für Wärmepumpen und Ladepunkte eine netzdienliche Anschluss- und Betriebsweise wählen. So besteht die Möglichkeit durch Rabatte auf die Nutzungsentgelte (nach § 14 a EnWG) zu profitieren. In diesem Fall muss die Wärmepumpe, bzw. der Ladepunkte durch die Ewa steuerbar und temporär unterbrechbar sein. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden durch die Ewa flexible bzw. individuelle Unterbrechungszeiten festgelegt. Diese ergeben sich auf Grundlage der jeweiligen zeitlichen und örtlichen Netzlastsituation im Netzbereich der angeschlossenen Kundenanlage. Innerhalb dieser Zeiten wird die elektrische Energieaufnahme zusammenhängend für bis maximal 2 Stunden pro Tag unterbrochen (Unterbrechungszeiten) bzw. angesteuert.
Für Ladepunkte für Elektromobile ist außerdem zu beachten:
Sobald die Möglichkeit der Nutzung flexibler Unterbrechungs-/ Steuerungszeiten geschaffen wird und mit Hilfe einer Steuereinrichtung eine netzdienliche bzw. leistungsregulierende Funktion der Ladeeinrichtungen der Elektromobile erfolgen kann, besteht je nach Netzbedarf die Möglichkeit in ein flexibles System zu wechseln. Darüber werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Im Falle von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit einer Summenleistung > 12 kVA wird nach VDE-AR-N 4100 eine Möglichkeit zur Wirkleistungssteuerung gefordert. Für Anlagen im Netzgebiet der Ewa kann zunächst auf den Einbau dieser verzichtet werden. Die Nachforderung einer solchen ist durch die Ewa aber jederzeit möglich und innerhalb einer angemessenen Umsetzungsfrist zu realisieren. Daher wird empfohlen, eine Datenverbindung zwischen der technischen Einrichtung am zentralen Zählerplatz und der Ladeeinrichtung vorzubereiten (z. B. mittels Leerrohr).