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Messstellenbetrieb Strom

Allgemeines

Das in Deutschland verabschiedete Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen ab 2017 fest. Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH nimmt als Betreiber des Stromnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS).

Während der digitale Stromzähler zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Dazu wir der digitale Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, erweitert und wird so zum intelligente Messsystem.  Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze. 

 Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.

 

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW. 

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW. 

 

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

ca. 23.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 
ca. 1.000 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme. 

 

Leistungen, Entgelte

Die Preise für moderne Messeinrichtungen umfassen folgende Standardleistungen:

  • Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte)
  • eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung
  • technischer Betrieb der Messstelle
  • Abrechnung der Preise für Standardleistungen

 

Die Preise für intelligente Messsysteme umfassen insbesondere folgende Standardleistungen:

  • die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
  • die Übermittlung der nach § 61 MsbG und 62 erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht
  • die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu  Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt
  • nach Maßgabe der §§ 56 und 64 die Erhebung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten und deren
  • tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber über das Smart-Meter-Gateway
  • die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung

 

Vertragliches

Messstellenbetrieb Strom (WiM - Wechselprozesse im Messwesen)

 

 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/Beschlusskammer6/BK6_97_Lieferantenrahmenvertrag/Lieferantenrahmenvertrag.html

Zertifikate für die E-Mail-Kommunikation mit EDIFACT

 

Messstellenbetrieb Gas

Messstellenbetrieb Gas (WiM - Wechselprozesse im Messwesen)

 

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