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Netznutzung Erdgas

Auf den folgenden Seiten finden Sie aktuelle Informationen zum Netzzugang, sowie Veröffentlichungen entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Mitteilung des Netzbetreiberwechsels gemäß § 25 Abs. 2 NDAV

Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bekannt, dass folgende Netzgebiete in das Netz der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH aufgenommen wurden:

Ab 1. Januar 2024 wird der Betrieb des Erdgasnetzes in der Stadt Schmölln (mit Ortsteilen Nitzschka, Schloßig, Sommeritz, Zschernitzsch, Thonhausen) durch die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) wahrgenommen.

Damit werden ab dem Zeitpunkt der Netzübergabe per 1. Januar 2024, 00:00 Uhr alle Rechte und Pflichten, welche ursächlich mit dem Betrieb des Erdgasnetzes zusammenhängen, von der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG auf die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH übertragen.

Bitte wenden Sie sich bei Störungen ab diesem Zeitpunkt an die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH unter folgender Telefonnummer:                    03447 866-0.

Aus vertraglicher Sicht gehen die Netzanschlussverträge, Anschlussnutzungsverträge und Netznutzungsverträge auf die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH über.

Alle bestehenden Erdgaslieferverträge bleiben durch den Netzbetreiberwechsel unberührt.

Grund- und Ersatzversorger in der genannten Gemeinde ist ab 1. Januar 2022 TEAG Thüringer Energie AG gemäß Energiewirtschaftsgesetz §§ 36 und 38, dies bis zum 31. Dezember 2024, dem Datum der nächsten Feststellung des Grundversorgers.

Bedingungen der Netznutzung des Erdgasnetzes der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH

Grundlage für die Netznutzung Gas im Versorgungsgebiet der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (nachfolgend Ewa) bilden die Vorgaben der Europäischen Union und der damit verbundenen Umsetzung in nationales Recht (EnWG), gekoppelt mit der Netzzugangsverordnung Gas (GasNZV) und der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV) .

Ewa gewährleistet mit der Umsetzung des EnWG und den dazugehörigen Verordnungen eine objektive und diskriminierungsfreie Nutzung der Ewa-Netze. Jeder Gasanbieter kann Gas durch unsere Netze leiten, um seine Kunden zu versorgen.

Die Höhe des zu entrichtenden Netznutzungsentgeltes bemisst sich nach den Regelungen des EnWG und der Netzentgeltverordnung Gas (GasNEV) siehe Preisblätter

Eine Anpassung der Entgelte und Regelungen auf Grund von Marktentwicklungen, insbesondere bei Änderungen der Konditionen des vorgelagerten Netzbetreibers oder des gesetzlichen Ordnungsrahmens, bleibt der Ewa vorbehalten.

Grundversorger entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG

Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 1. Juli 2018 für das Niederdrucknetz der Ewa der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH als Grundversorger für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 festgestellt.

Entsprechend § 36 Abs. 2 EnWG wurde zum 1. Juli 2021 für das Niederdrucknetz der Ewa der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH als Grundversorger für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 festgestellt.

 

 

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