Veröffentlichungen
§ 33 Abs. 3 Nr. 3 Netzauslastung
Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH betreiben Ortsverteilnetze. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich. Eine Einspeisung von Biogas setzt grundsätzlich eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.