Antrag auf Herstellung/Änderung Netzanschluss
Bei den hier aufgeführten Informationen handelt es sich um Angaben zu den sogenannten Netzanschlüssen.
1. Formulare
Sie erhalten getrennte Antragsformulare für Strom, Erdgas und Wasser sowie den Antrag auf Herstellung/Änderung des Abwasseranschlusses und Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage in der Ewa, Franz-Mehring-Str. 6 Altenburg oder direkt hier bei "Zu den Formularen"
Der Antrag auf Herstellung/Änderung Netzanschluss für Strom/Gas gilt gleichzeitig als Netzanschlussvertrag.
Datenschutzinformation - PDF-Datei
Haben Sie spezielle Fragen, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung (dies schließt den Anschluss an das Fernwärmenetz mit ein). Setzen Sie sich dazu mit dem Netzanschlusswesen in Verbindung:
Herr Puschkarski
Tel.: 03447 866-231
E-Mail: oliver.puschkarski@ewa-altenburg.de
2. Einreichung der Antragsformulare
Sie reichen die Antragsformulare für Strom, Gas und Wasser bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein und fügen folgende Pläne bei:
- Lageplan Grundstück mit Gebäude (Maßstab 1:100 oder 1:500) mit Kennzeichnung der geplanten Trasse für die Versorgungsleitungen
- Grundriss vom Keller- oder Erdgeschoss mit Kennzeichnung der geplante Hauseinführung, Hausanschlussraum, Heizungskeller und Standort Wasserzähler
Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen unter folgender Adresse ein:
Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH
Netzanschlusswesen
Franz-Mehring-Str. 6
04600 Altenburg
Das Antragsformular für die Herstellung/Änderung des Abwasseranschlusses und Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage reichen Sie bitte zeitgleich mit beizufügenden Dokumenten (laut Anlage zum Formular) ein, so können alle Anschlüsse koordiniert bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie das gesonderte Verfahren zum Antrag auf Herstellung/Änderung des Abwasseranschlusses und Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage.
Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen unter folgender Adresse ein:
Wasser- und Abwasserentsorgungsbetrieb Altenburg
Franz-Mehring-Straße 6
04600 Altenburg
3. Abstimmung zur Art und Weise der Verlegung
Wir stimmen uns mit dem Anschlussnehmer oder –nutzer/Grundstückseigentümer bzw. Planungsunternehmen, ggf. bei einem gemeinsamen Vororttermin, zu den Netzanschlüssen ab. Dabei wird Folgendes festgelegt:
- Ort der Hauseinführung der einzelnen Netzanschlüsse, Anordnung der Absperr- und Messeinrichtungen im Hausanschlussraum
- Trassenführung und Länge der einzelnen Netzanschlüsse
- Möglichkeit der koordinierten Herstellung/Änderung
4. Kostenangebot und Anschlussbestätigung
Auf Grund der getroffenen Festlegungen und eingereichten Antragsformulare erhalten Sie ein Kostenangebot für die Herstellung/Änderung der Netzanschlüsse. Wenn die Möglichkeit einer koordinierten Herstellung/Änderung gegeben ist, wird dies bei der Ermittlung der Kosten berücksichtigt.
Für die Herstellung/Änderung des Abwasseranschlusses und Zulassung der Grundstücksentwässerungsanlage wird Ihnen entsprechend den besonderen Bedingungen eine Stellungnahme des Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetriebes Altenburg (WABA) zu den Bedingungen und Möglichkeiten des Abwasseranschlusses übergeben.
5. Auftragserteilung zur Realisierung
Mit der Unterschrift auf dem Kostenangebot wird die Annahme des Angebotes bestätigt und der Auftrag zur Ausführung erteilt. Die bestätigte Zweitschrift des Kostenangebotes wird an die Ewa zurückgesandt. Für die die Herstellung/Änderung des Abwasseranschlusses wird entsprechend den in der Stellungnahme des WABA vorgegebenen speziellen Bedingungen verfahren.
6. Realisierung
Zwischen dem Anschlussnehmer oder –nutzer/Grundstückseigentümer bzw. Planungsunternehmen und der Ewa, Netzanschlusswesen, wird ein Termin für die Herstellung/Änderung der Netzanschlüsse abgestimmt. Die Koordinierung der ausführenden Unternehmen für Tiefbau, Rohrbau und Kabelverlegung erfolgt durch die Ewa.
7. Bezahlung
Nach Fertigstellung der Anschlussarbeiten erhalten Sie eine Rechnung (Netzanschluss Strom und Gas) bzw. einen Bescheid (Netzanschluss Wasser und Abwasser). Zahlbetrag, Bankverbindung und Projektnummer gehen aus der Rechnung/dem Bescheid hervor. Die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses erfolgt erst, wenn der Anschlussnehmer die Zahlung des Baukostenzuschusses und der Netzanschlusskosten geleistet hat.
8. Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für einen Netzanschluss an unser Elektrizitätsverteilnetz bzw. Gasverteilnetz sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV(PDF)). Mit der NAV und der NDAV werden die Allgemeinen Bedingungen geregelt, zu denen wir Sie an unser Elektrizitätsverteilnetz bzw. Gasverteilnnetz anschließen und den Anschluss zur Strom- bzw. Gasentnahme zur Verfügung stellen. Des Weiteren gelten die jeweiligen gültigen ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg zur NAV (PDF) bzw. die ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg zur NDAV (PDF). Des Weiteren gelten die Satzungen der Stadt Altenburg.