Messstellenbetrieb Strom
Allgemeines
Das in Deutschland verabschiedete Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) legt die Rahmenbedingungen zur schrittweisen Installation von modernen Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) und intelligenten Messsystemen ab 2017 fest. Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH nimmt als Betreiber des Stromnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und übernimmt damit auch den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMS).
Während der digitale Stromzähler zunächst nur die Verbrauchsdaten anzeigt, kann das intelligente Messsystem zusätzlich Daten fernübertragen. Dazu wir der digitale Stromzähler um ein Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway, erweitert und wird so zum intelligente Messsystem. Die Bundesregierung verspricht sich von der Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung eine Optimierung des Verbrauchsverhaltens sowie eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze.
Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und Gebäuden mit größeren Renovierungen erfolgt der Einbau der modernen Messeinrichtung bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.
Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:
- von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
- von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
- von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.
Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:
- von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
- von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW.
Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:
ca. 23.000 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
ca. 1.000 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Leistungen, Entgelte
Die Preise für moderne Messeinrichtungen umfassen folgende Standardleistungen:
- Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen und Messsysteme (ausgenommen Wandler und Tarifschaltgeräte)
- eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung
- technischer Betrieb der Messstelle
- Abrechnung der Preise für Standardleistungen
Die Preise für intelligente Messsysteme umfassen insbesondere folgende Standardleistungen:
- die in § 60 MsbG benannten Prozesse einschließlich der Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche Datenkommunikation
- die Übermittlung der nach § 61 MsbG und 62 erforderlichen Informationen an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang ermöglicht
- die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik enthält, Ausstattungsmerkmale und Beispielanwendungen beschreibt und Anleitungen zur Befolgung gibt
- nach Maßgabe der §§ 56 und 64 die Erhebung von viertelstundengenauen Netzzustandsdaten und deren
- tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber über das Smart-Meter-Gateway
- die Erfüllung weiterer sich aus den Festlegungen der Bundesnetzagentur nach den §§ 47 und 75 MsbG ergebender Pflichten, insbesondere zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur Bilanzierung
Vertragliches
- Allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (PDF-Datei)
- Formblatt nach §54 Messstellenbetriebsgesetz (PDF-Datei)
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG) - BK6-17-0042-§9 Abs. 1 Nr.3 MSB-RV- (zw. NB Ewa GmbH und MSB) Strom - (PDF-Datei)
- Messstellenvertrag Strom von intelligenten Messystemen und modernen Messeinrichtungen (nach §9 Abs. 1 Nr. 1und 2) - (PDF-Datei)
Messstellenbetrieb Strom (WiM - Wechselprozesse im Messwesen)
- Beschluss BK 6 - BK6-17-042 der Bundesnetzagentur - PDF-Datei
- Anlage Änderungen MRV Strom - zu BNetzA MRV Abs.1 Nr.3 Strom - PDF-Datei (zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber)
- Wechselprozesse im Messwesen - BK6-09-34 / BK7-09-001 der Bundesnetzagentur - PDF-Datei
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG) - BK6-17-0042-§9 Abs. 1 Nr.3 MSB-RV- (zw. NB Ewa GmbH und MSB) Strom - PDF-Datei
- WiM Anlage 1 - Technische Anforderungen Strom - PDF-Datei
- WiM Anlage 2 - Definition Ewa - PDF-Datei
- WiM Anlage 3 - Kontaktdatenblatt Ewa GmbH WiM Stand 01.10.2018 - xlsx-Datei
- Messstellenvertrag Strom von intelligenten Messystemen und modernen Messeinrichtungen (nach §9 Abs. 1 Nr. 1und 2) - PDF-Datei
Link - Bundesnetzargentur - Lieferantenrahmenvertrag / Netznutzungsvertrag
Zertifikate für die E-Mail-Kommunikation mit EDIFACT
- Zertifikate Strom-Netze - ZIP-komprimierter Ordner
- EDIFACT Aussteller Zertifikat - ZIP-komprimierter Ordner
Messstellenbetrieb Gas
Messstellenbetrieb Gas (WiM - Wechselprozesse im Messwesen)
- Beschluss BK 7 - BK7-17-0026 der Bundesnetzagentur - PDF-Datei
- Anlage Änderungen MRV Gas - zu BNetzA MRV Abs. 1 Nr. 3 Gas - PDF-Datei (zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber)
- Wechselprozesse im Messwesen - BK6-09-034 / BK7-09-001 der Bundesnetzagentur - PDF-Datei
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas (nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 MsbG) - BK7-17-0026-§9 Abs. 1 Nr. 3 MSB-RV-(zw. NB Ewa GmbH und MSB) Gas - PDF-Datei
- WiM Anlage 1 - Definition Ewa - PDF-Datei
- WiM Anlage 2 - Kontaktdatenblatt Ewa GmbH WiM Stand 01.03.2020 - PDF-Datei
Zertifikate Gas-Netze- ZIP-komprimierter Ordner
EDIFACT Aussteller Zertifikat - ZIP-komprimierter Ordner