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Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, NRW, Wärmepumpe, Ladepunkte

 

Wenn Sie vorhaben eine Wärmepumpenanlage oder einen Ladepunkt für Elektromobile in unserem Netzgebiet zu errichten, ist Ihre Elektrofachkraft gemäß den gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet diese bei uns anzumelden. Dazu bitte das entsprechende Datenblatt ausfüllen und uns mit der Anmeldung zum Netzanschluss übersenden. Bei der Ermittlung der Daten Ihrer elektrischen Anlage und bei der Beantragung Ihres Vorhabens unterstützt Sie Ihre beauftragte Elektrofachkraft.

 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende November 2023 mit Wirkung zum 01.01.2024 detaillierte Vorgaben für die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zur Vermeidung von Gefährdungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes festgelegt (Az. BK6-22-300 und BK8-22_010-A). Diese Festlegungen gelten verpflichtend für Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024, die in der Niederspannung angeschlossen sind.

Damit trifft die Bundesnetzagentur Vorsorge, um die Verkehrs- und Wärmewende zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ziel ist es, regelmäßige netzorientierte Steuerungsmaßnahmen zu vermeiden. Die Netzbetreiber sind dafür verpflichtet, ihre Netze vorausschauend und bedarfsgerecht auszubauen.

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind nachfolgende Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW):

  • Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
  • Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt ist
  • Anlage zur Raumkühlung (z.B. für Wohn-, Büro-, Aufenthalts- und Produktionsräume)
  • Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich des Stromverbrauchs (Einspeicherung)

 

Abweichend davon können auch Gruppen kleinerer Einzelanlagen von Wärmepumpen oder Anlagen zur Raumkühlung als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt werden. Wenn sich hinter einem Netzanschluss aus technischen Gründen mehrere Anlagen der gleichen Kategorie (Wärmepumpen bzw. Klimaanlagen) befinden, so ist für die 4,2 kW-Aufgreifschwelle jeweils die Summe der Netzanschlussleistungen der einzelnen Anlagen maßgeblich. In diesem Fall werden diese gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt. 

Die relevanten Informationen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden im Rahmen der Anmeldung zum Netzanschluss erfasst. Unter anderen wird hier auch die Form der Netzentgeltreduzierung abgefragt. Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann für das Jahr 2024 zwischen 

  • Modul 1 - netzbetreiberindividueller pauschaler Betrag und
  • Modul 2 - prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises

 

wählen. Die jeweils aktuellen Netzentgelte sind im Preisblatt Netzentgelte veröffentlicht.

Bis zur Verfügbarkeit einer Steuerung (intelligentes Messsystem mit Steuerbox) werden wir vorübergehend moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ohne Steuergeräte einsetzen. Zur Nachrüstung der Steuerung werden wir rechtzeitig informieren.

Für steuerbare Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2023, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sind Übergangsregelungen vorgesehen. Zunächst gelten die bestehenden Vereinbarungen bis längstens zum 31.12.2028 unverändert fort. Anschließend werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die die Voraussetzungen der Festlegung erfüllen, auf das neue Regime überführt.

Für alle Bestandsanlagen besteht die Möglichkeit, sofern sie die Voraussetzungen der Festlegung erfüllen, jederzeit freiwillig in das neue Regime zu wechseln. Wenn Sie mit Ihrer Anlage bereits vor Ende der Übergangsfrist (31.12.2028) in die netzorientierte Steuerung wechseln möchten, bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Wir prüfen die Voraussetzungen und stimmen alles Weitere mit Ihnen ab.  

Für Nachtspeicherheizungen gelten die aktuellen Vereinbarungen bis zu deren Beendigung oder der Außerbetriebnahme dieser unverändert fort.

In den Ergänzenden Bedingungen der Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH (Ewa) zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) finden Sie die Festlegungen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen unter Punkt 6.

Weitere Informationen finden Sie außerdem unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html

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