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Veröffentlichungen

§ 33 Abs. 3 Nr. 3 Netzauslastung

 

Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg GmbH betreiben Ortsverteilnetze. Eine Aussage zur Netzauslastung ist deshalb nur im Einzelfall auf Anfrage möglich. Eine Einspeisung von Biogas setzt grundsätzlich eine Prüfung des Netzanschlussbegehrens voraus.

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