Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen)
Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Grundstückskläranlage zu versehen, wenn das Abwasser keiner Sammelkläranlage zugeführt wird. Die Grundstückskläranlage ist auf dem anzuschließenden Grundstück so zu erstellen, dass die Abfuhr des Fäkalschlamms durch Entsorgungsfahrzeuge möglich ist.
Gemäß dem Thüringer Wassergesetz (ThürWG) haben die Betreiber von Kleinkläranlagen eine Reihe von Eigenkontrollpflichten und der WABA als Abwasserbeseitigungspflichtiger Kontroll-pflichten.
Die Errichtung von Kleinkläranlagen wird durch den Freistaat Thüringen gefördert. Die Förderbestimmungen sind in der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (zuletzt vom 18.07.2018) beschrieben. Weitergehende Informationen zur Förderung und zum Förderverfahren sowie Antragsformulare sind unter www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Foerderung-von-Kleinklaeranlagen-KKA-im-Freistaat-Thueringen abrufbar.