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Beiträge und Gebühren

Beiträge

 

Beiträge werden für die Anschaffung und Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung einmalig erhoben. Dazu gehören Anlagengüter wie Kanäle, Kläranlagen, Pumpwerke und Regenwassersonderbauwerke.

Der zu erhebende Abwasserbeitrag bezieht sich ausschließlich auf die Herstellung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung nicht auf deren Unterhaltung.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Grundstücksgröße sowie nach Art und Umfang der Bebauung des Grundstückes. Um die Grundstückeigentümer zu entlasten, wurden im Thüringer Kommunalabgabengesetz Privilegierungstatbestände geschaffen. Danach entsteht die Beitragspflicht in den Fällen, in denen die tatsächliche Bebauung noch nicht in dem Maß der zulässigen Bebauung erfolgte, erst mit der weiteren tatsächlichen Bebauung. Ebenso sind sogenannte übergroße Grundstücke privilegiert.

Beitragspflichtig ist gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Altenburg (BGS-EWS), wer zum Zeitpunkt der Entstehung des Beitrages als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

Gebühren

 

Für die Aushändigung der vollständigen Satzungen der Stadt Altenburg sind Gebühren und Auslagen gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Altenburg vom 28. Juli 2005 zu entrichten. 

Unter dem Link (Internetseite Stadtverwaltung Altenburg) finden Sie sämtliche Satzungen (Entwässerungssatzung usw.) der Stadt Altenburg.

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