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Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen in der Stadt Altenburg

Ihre Antragsunterlagen reichen Sie bitte, jeweils mit Originalunterschrift und

  • für die direkte Einleitung aus der zu erneuernden Kleinkläranlge in ein Gewässer eine Kopie der gültigen wasserrechtlichen Entscheidung für eine dem Stand der Technik entsprechende Kleinkläranlage, wie die wasserrechtliche Erlaubnis, der Sanierungsbescheid bzw. die Sanierungsanordnung oder
  • die Aufforderung der Behörde zur Sanierung beim Bereich Netze/Abwasser, Franz-Mehring-Straße 6, Frau Michaelis, Tel. 866-314 ein.

 

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